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Grundlagen

Als nachhaltig gilt eine Entwicklung, die sowohl ökonomisch und ökologisch als auch sozial dauerhaft tragbar ist.

In den vergangenen Jahrzehnten ist nachhaltige Entwicklung zum erklärten Leitbild auf vielen Ebenen geworden.

Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich bereits 1992 in Rio de Janeiro zu nachhaltiger Entwicklung verpflichtet und die sogenannte Agenda 21 beschlossen. Im Jahr 2000 formulierten sie in der sogenannten Millenniumserklärung Aufgabenstellungen für die internationale Politik im 21. Jahrhundert, die sogenannten acht Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs). Daran anknüpfend beschlossen die Vereinten Nationen im Jahr 2015 bei ihrem Gipfeltreffen in New York die sogenannte 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Dabei wurden 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung beschlossen, sogenannte SDG´s (sustainable development goals). Es ist also eine weltweite Bewegung, die versucht, Visionen der gesellschaftlichen Entwicklung Wirklichkeit werden zu lassen und mit einer motivierenden und optimistischen Haltung den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Die Bundesregierung beteiligt sich am Weltaktionsprogramm, das federführende Ressort ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Als nachhaltig gilt eine Entwicklung, die sowohl ökonomisch und ökologisch als auch sozial dauerhaft tragbar ist. In der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2016 findet sich auch die Formulierung: „Um Lebensgrundlagen und Lebenschancen der Menschheit dauerhaft zu sichern, müssen wir global denken und bei Entscheidungen heute stets schon das Morgen in den Blick nehmen.“ Daraus hat sich der oft zitierte und anschauliche Begriff der „Enkeltauglichkeit“ entwickelt. Alles, was wir entscheiden, aufbauen und verändern, sollte so gestaltet sein, dass unsere Enkelkinder nicht darunter zu leiden haben. Es geht darum, allen heute lebenden Menschen sowie unseren Kindern und Enkelkindern die Chancen zu wahren auf ein Leben in Würde, Gerechtigkeit und Frieden, auf soziale Sicherheit ebenso wie wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten bei gleichzeitigem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ein wahrlich großes und großartiges Ziel.

Nachhaltigkeit ist somit ein grundlegendes und immerwährendes Handlungsprinzip, das auf alle Bereiche angewendet werden kann und sollte.

Nachhaltigkeit im Bildungsbereich oder Bildung nachhaltiger Entwicklung

Bildung ist von zentraler Bedeutung für den Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft. Menschen sollen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt werden: Wie beeinflussen meine Entscheidungen Menschen nachfolgender Generationen oder in anderen Erdteilen? Welche Auswirkungen hat es beispielsweise, wie ich konsumiere, welche Fortbewegungsmittel ich nutze oder welche und wie viel Energie ich verbrauche? Welche globalen Mechanismen führen zu Konflikten, Terror und Flucht? Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und davon ausgehend verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Für die Umsetzung dieser Ziele ist eine Bildung essenziell, die über das reine Faktenwissen hinaus die Entwicklung von Werten und Fähigkeiten wie vorausschauendes Denken, interdisziplinäres Wissen, autonomes Handeln und die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ermöglicht. (www.bneportal.de)

Die Erlangung dieser Kompetenzen kann so früh wie möglich beginnen und sollte in jeder Bildungseinrichtung als Zielsetzung mit in den Blick genommen werden.

Bildung nachhaltiger Entwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist eine offizielle Maßnahme der Weltdekade der Vereinten Nationen die Initiative Zukunftsschule.SH, um die Bearbeitung der Themenbereiche in den Schulalltag zu integrieren. Hierbei ist es gewünscht, dass es auch zu Zusammenarbeiten zwischen den Schulen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern kommt. Diese Netzwerke tragen zur Weiterentwicklung der schulinternen Bildungsqualität bei und alle profitieren von dem Erfahrungsaustausch.

Schulen, die sich mit den Nachhaltigkeitsthemen im Unterricht und im Schulleben beschäftigen, können sich zertifizieren lassen. Über 250 Schulen in Schleswig-Holstein wurden bereits zertifiziert. Die Auszeichnung gilt jeweils für zwei Schuljahre.

Wir, das Institut für angewandte Prävention und Gesundheitsforschung (kurz: IFA gGmbH), arbeiten seit langem mit der Initiative Zukunftsschule zusammen und begleitet das Zertifizierungsverfahren an den Schulen.

Es gibt tolle Projekte an den Schulen zum Thema Nachhaltigkeit und wir stellen bei unseren Besuchen in den Zukunftsschulen oft fest, wie engagiert und ideenreich die Lehrkräfte unterschiedlichste Inhalte an die Kinder vermitteln. Oft hängt es jedoch genau an dem individuellen Ideenreichtum, der entscheidet, ob Projekte durchgeführt werden und ob sie dann auch über einen längeren Zeitraum Bestand haben.

Darüber hinaus ist es für Lehrkräfte, die anfangen, sich mit dem Themenbereich auseinander zu setzen, teilweise unüberschaubar, wie viele Informationen, Ideen und Vorschläge es zur Unterrichtsgestaltung gibt. Hilfen von Bildungspolitischer Seite sind eher rar gesät. Der aktuelle didaktische Leitfaden für Bildung für nachhaltige Entwicklung stammt aus dem Jahre 2008.

In Bezug auf die Mitgestaltung einer nachhaltigen Entwicklung auf unserem Planeten lautet der Bildungsauftrag im Schulgesetz für Schleswig-Holstein weiterhin: „Die Schule soll Verständnis für Umwelt und Natur schaffen und die Bereitschaft wecken, an der Erhaltung der Lebensgrundlagen von Pflanzen, Tieren und Menschen mitzuwirken“ (Schulgesetz SH, 2007, §4, Abs.4)

Ebenso im Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein heißt es, „die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer sich ständig wandelnden Welt ein erfülltes Leben zu führen. Sie soll dazu befähigen, Verantwortung im privaten, familiären und öffentlichen Leben zu übernehmen (…)“ (Schulgesetz SH, 2007, §4, Abs.4).

Die Lehrkräfte gestalten ihren Unterricht auf der Grundlage der verbindlichen Fachanforderungen eines jeden Schulfaches. Auch hier wird im Allgemeinen Teil aller Fachanforderungen für Schleswig-Holstein die Bildung für nachhaltige Entwicklung mit aufgenommen. BNE soll in den einzelnen Schulfächern demnach ein „Auseinandersetzung mit den Kernproblemen des soziokulturellen Lebens ermöglichen (…)“ und die Schülerinnen und Schüler befähigen, zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen. Weiterhin sollen sie lernen, abschätzen zu können, welche Auswirkungen das eigene Tun auf Menschen und Umwelt hat. Die Beschäftigung mit Kernproblemen bezieht sich auf die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens, Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung, Gleichstellung und Diversität sowie Partizipation. (Fachanforderungen Sachunterricht S-H, 2019, S. 5)

Diese Grundlagen decken sich mit den Grundsätzen von BNE, beziehen sich jedoch nicht auf die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei sollten auch schon Kinder wissen, dass es eine weltweite Bewegung gibt, die sich darüber Gedanken macht, wie der Planet gesund und zukunftsfähig bleiben kann. Die Begeisterung dafür, Teil einer so großen Bewegung zu sein, sollte in jeder Schule Einzug halten und Begriffe wie BNE („Bildung für nachhaltige Entwicklung“) und SDGs („sustainable Development Goals“ oder „Ziele für nachhaltige Entwicklung“) zum Vokabular gehören.

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